<p>@ WESORFreitag, 30.11.2007 um 08:56</p> <p>So viel ich weiß, gibt es das DAV-GDV Abkommen immer noch!<br /> Früher hat dieses Abkommen etliche “Organe der Rechtspflege” dazu inspieriert, den Mandanten davon abzuhalten, seine kompletten Ansprüche mittels Klage einzufordern.<br /> Warum sollte das heute anders sein, wenn doch das Anwaltshonorar gefährdet ist, oder nicht?<br /> Den maximalen eigenen Ertrag mit minimalsten Aufwand erreichen, leider mit minimalsten Schadenersatzleistungen für den Mandanten, das ist das Ergebnis des DAV-GDV Abkommens.</p> <p>So oder ähnlich würde das sich in unserer Branche auswirken.<br /> “Sachverständige haltet die Geschädigten ab, alle Schadenersatzleistungen zu fordern und ihr bekommt 50% mehr Honorar dafür.”<br /> Oder das Honorar des SV wird nicht mehr so hoch gekürzt, wenn man mithilft, den Geschädigten zu übervorteilen.</p>
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