Jetzt gibt das Abkommen 1,5 fache dafür wird Erledigung angestrebt. Es ist einfach schade, man legt sich für den Geschädigten ins Zeug und rät ihm seine Rechtsansprüche mit Anwalt durchzusetzen damit er nicht vom Schadenmanagement der Versicherung gekürzt wird. Dann macht der Anwalt seine Arbeit nur halb und verdient noch fürs nichtstun mehr. Darum machen die Versicherer ein Abkommen und zahlen freiwillig bei Erledigung 1,5 wo dem nur 0,8 zustehen würden. Da können wir auf und nieder hupfen. Letztlich hat eine ARUS Partnerschaft Janet Eisold den Mandanten das doppelte Honorar abverlangt was die Rechtschutzversicherung ADAC bezahlt. Habe ich zum Kunden gesagt, das gibt es doch nicht, gehen sie hin und holen sie sich die Doppelzahlung des Honorars zurück. Es wurde ihm ein Vertrag bei der Vollmachtserteilung vorgelegt, diesen hat er unterschrieben und die ARUS kassiert das doppelte Honorar von dem was nach RVG zusteht und die ADAC Rechtsschutz zahlt nur nach RVG. Die Geschädigten sind machtlos gegen diese Praktiken. Aus 100 % Ersatzleistungsanspruch kürzt die Allianz 4 % zahlt er an die ARUS 156 € = 17 % vom Netto-Anspruch. Haben Die Allianz und die ARUS dem Geschädigten 21 % vom Schaden aus der Tasche gezogen. Es ist einfach schlim wie mit den Geschädigten umgegangen wird. Die Anwältin zu mir: Was wollen sie denn, sie haben doch ihr Geld ganz bekommen.
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