@Hook Freitag, 02.03.2007 um 07:05
„Ich wollte einfach nur anmerken, dass ich mich nicht bei der Abrechnung des Schadens übervorteilt fühlte.“
Wie schön für Sie,dann handeln Sie gefühlsmäßig weiter und wir rechtsmäßig.Wer seine Rechte nicht kennt und sich auf Gefühle verlässt ist m.E.naiv und kann beliebig übervorteilt werden ohne es zu merken. Nicht umsonst gibt es den Spruch
„der Unwissende ist am glücklichsten“
@HOOK
„Hier auf der Seite will man aber offensichtlich keine Diskussion, sondern nur Kommentare in eine Richtung akzeptieren“.
Wir zeigen hier Regulierungsverhalten u. Mißstände der Versicherungswirtschaft auf und gleichzeitig die entsprechende Rechtsprechung dazu.Also versuchen Sie nicht schon wieder(wir kennen das ja nun schon)hier in dem Blog etwas anderes darzustellen.Überzeugen Sie mit einer rechtskonformen* Argumentation und nicht mit Ihren Gefühlen, dann werden Sie als „Hukianer“ auch hier respektvolle Beachtung finden.
*überwiegende bzw. ständige Rechtsprechung.
Mfg.